Antragstellung Beratungsförderung
Ab dem 01.01.2012 treten neue Beratungsrichtlinien in Kraft. Diese sehen ausschließlich eine elektronische Antragstellung und Antragsabwicklung vor.
Dafür steht Ihnen eine eigenständige Software-Anwendung zur Verfügung.
Diese Software-Anwendung dient Ihnen nicht nur zur Stellung aller Anträge, sondern gleichzeitig auch als Kommunikationsinstrument zwischen Ihnen als Antragsteller, der Leitstelle und dem BAFA. Außerdem stellt die Anwendung Ihr persönliches, elektronisches Archiv dar, in dem Sie Ihre Anträge, sämtlichen Schriftverkehr sowie Ihre Bescheide und Bescheinigungen erhalten und archivieren.
Die Software zur Antragstellung steht Ihnen ab Ende Januar zum Download bereit.
Für Beratungen, deren Beratungsbeginn vor dem 31.12.2011 liegt, erhalten Sie hier ebenfalls die Möglichkeit einen Förderantrag nach den alten Richtlinen zu stellen.
