Antragstellung Schulungsförderung
Ab dem 1. Januar 2012 treten neue Schulungsrichtlinien in Kraft. Diese sehen ausschließlich eine elektronische Antragstellung und -abwicklung vor.
Diese Software-Anwendung dient Ihnen nicht nur zur Stellung aller Anträge, sondern gleichzeitig auch als Kommunikationsinstrument zwischen Ihnen als Antragsteller, der Leitstelle und dem BAFA. Außerdem stellt die Anwendung Ihr persönliches, elektronisches Archiv dar, in dem Sie Ihre Anträge, sämtlichen Schriftverkehr sowie Ihre Bescheide und Bescheinigungen erhalten und archivieren.
Dies gilt sowohl für Veranstalter, die sich neu registrieren als auch für Veranstalter, die bereits Schulungsanträge abgewickelt haben und somit über einen Zugang verfügen.
Ausführliche Anleitungen zum Download der Anwendung und zur Antragstellung finden Sie als Video-Hilfen in unserer Videothek.
Dafür steht Ihnen künftig eine eigenständige Software-Anwendung zur Verfügung.
Sie können bereits ab dem 2. Januar 2012 Anträge stellen und die Software zur Antragstellung nutzen. Bitte beachten Sie, dass mit der neuen Antragsstellungssoftware bis ca. Ende Januar kein Kontakt mit den Leitstellen sowie kein Bearbeitungsverlauf eingesehen werden kann.
Für diese zusätzlichen Funktionen wird Ihnen ein entsprechendes Software-Update zur Verfügung gestellt.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
