Beratereigenschaften
Die Beratungen können nur gefördert werden, wenn sie von selbständigen Beraterinnen, Beratern oder Beratungsunternehmen (im folgenden Beraterin oder Berater genannt) durchgeführt werden, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50% des Gesamtumsatzes) gerichtet ist. Die unternehmensberatende Tätigkeit muss durch aussagefähige Unterlagen nachgewiesen werden (Lebenslauf, Gewerbeanmeldung / HR-Auszug, Gesellschaftsvertrag etc.).
Über die Auswahl der Beraterin oder des Beraters entscheidet die Unternehmerin oder der Unternehmer.
Die Beraterin oder der Berater muss die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen. Die Beraterin/der Berater muss über ein ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und insbesondere eine richtlinenkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten. Darüber hinaus verpflichtet sich die Beraterin/der Berater eine hohe Qualität zu praktizieren und dies zu belegen. Einzelheiten hierzu finden Sie in einem gesonderten Merkblatt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen,
- durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder von privatrechtlichen Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind
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durch Beraterinnern/Berater, die für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten
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durch gemeinnützige Unternehmen und Vereine, Stiftungen oder studentische Unternehmensberatungen
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durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des beratenen Unternehmens oder durch Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter eines mit dem beratenen Unternehmen verbundenen Unternehmens
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durch Angehörige im Sinne von § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs
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durch Beraterinnen/Berater, die in einem Zeitraum von drei Jahren vor Beginn der Beratung selbst einen Zuschuss aus diesem Förderprogramm erhalten haben
Zu beachten ist, dass die Zahlung der Beratungskosten nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln oder aus Rechtsgeschäften der beauftragten Beraterin / des beauftragten Beraters oder mit ihr/ihm in Verbindung stehender Dritter geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet werden darf.
