Arbeitsschutz
Unter Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen verstanden. Vorrangiges Ziel ist die Verringerung oder Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz und somit der Schutz der Beschäftigten.
Zu den typischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz gehören u. a.
- Lärmbelastung
- Strahlen- und/oder Feinstaubbelastung
- gefährliche Stoffe
- unzureichende Sicherung des Arbeitsplatzes bzw. des Firmengeländes
- falsche Handhabung der Arbeitsmittel bz.w falsche Bedienung der Maschinen
- mangelhafte oder gar fehlende Schutzausrüstung
Neben der Beratung durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder staatliche Aufsichtsstellen, kann es sinnvoll sein, einen Unternehmensberater in Anspruch zu nehmen, um sich zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz der Mitarbeiter beraten zu lassen.
