Integration in den Betrieb
Unternehmen müssen Strategien entwickeln, wie sie verhindern, dass erfolgreich angeworbene und gut eingearbeitete ausländische Fachkräfte wieder das Unternehmen verlassen, weil sie betrieblich und/oder sozial unzureichend integriert sind. Hier ist eine Fülle von Maßnahmen denkbar, z. B. Angebot von Sprachkursen, Begleitung zu Ämtern / Banken / Vermieter, Hilfe bei Wohnungssuche / Aufenthaltserlaubnis / Einschulung der Kinder, Hilfe beim Erlernen kultureller Unterschiede, Vermittlung von Tätigkeiten für Ehepartner, Vermittlung einer Mentorenfamilie.
Erfahrungen zeigen, dass die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem ausländischem Personal durch Etablierung einer „Willkommenskultur“ erleichtert und der Verbleib von notwendigem Know-how im Betrieb so gesichert werden kann.
Laut Statistischem Bundesamt hat eine Person einen "Migrationshintergrund", wenn
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sie nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder
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sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde oder
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ein Elternteil mindestens eine der in den ersten beiden Punkten genannten Bedingungen erfüllt.
