Mitarbeiterbeteiligung
Die Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital jedes Unternehmens.
Die Beteiligung von Mitarbeitern spielt daher nicht nur für große Unternehmen eine wichtige Rolle, sondern vor allem auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei geht es um:
- Kapitalbeteiligungen
- Erfolgsbeteiligungen
- Beteiligungen an unternehmerischen Entscheidungen
Dazu, wie diese Beteiligungsformen im Einzelnen umgesetzt werden können und welche Vorteile sich für das Unternehmen ergeben, gibt es verschiedene Konzepte, zum Beispiel: Gewinnbeteiligungen, Direktversicherungen, Mitarbeiterdarlehen, Arbeitnehmersparzulagen und Prämien ebenso wie das betriebliche Vorschlagswesen oder Qualitätszirkel.
Für das Unternehmen können sich je nach Art der Beteiligung neben einer Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit folgende Vorteile ergeben:
- Erhöhung des Eigenkapitals
- Verbesserung der Liquidität und der Bonität
- Verbesserung der Produkt- und Leistungsqualität
- Sanierung des Unternehmen
- Bindung von Fachkräften
- Steigerung der Attraktivität für (potenzielle) Mitarbeiter
Eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lässt sich nicht „über Nacht“ im Unternehmen umsetzen. Wichtig ist die Unterstützung durch externe Beraterinnen und Berater. Ihre Aufgabe ist es u. a., die Interessen aller Beteiligten auf einen Nenner zu bringen und ein passgenaues Beteiligungsmodell auszuarbeiten, das sowohl dem Unternehmen als auch seinen Mitarbeitern Vorteile bietet.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Beratungen zu Mitarbeiterbeteiligungen nicht überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben dürfen.
