Compliance
Presseberichte der letzten Jahre und die verstärkte Öffnung zu neuen Märkten zeigen, dass Wirtschaftskriminalität zunehmend auch ein Thema für die mittelständische Wirtschaft darstellt. Das Bewusstsein und Know-how zu möglichen (Rechts-)Risiken, etwa in Form von rechtswidrigen Taten von Mitarbeitern (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug) oder durch Dritte (z. B.Industriespionage, Produktpiraterie), ist bei kleinen und mittleren Unternehmen eher unzulänglich ausgeprägt.
Beratungen zum Aufbau unternehmensinterner Schutzsysteme, sog. „Compliance“, können daher Vorsorge vor möglichen Einbußen und Schäden und damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen leisten.
Mit der Förderung sollen auf der Grundlage der ermittelten Risiken eines Unternehmens maßgeschneiderte Maßnahmen zur Vorbeugung erarbeitet werden, z. B Hinweise zur Personalauswahl, angemessene Ausstattung, effektive Überwachung, Sicherheitsvor-kehrungen im IT-Bereich, Informationsschutz, Einschreiten bei Fehlverhalten, Schulung der Mitarbeiter/innen.
Eine reine Anwender- oder Produktberatung (IT-Support) erfüllt jedoch nicht die Richtlinienvoraussetzungen.
