Umweltschutz
Umweltschutzmaßnahmen nutzen nicht nur der Umwelt, sondern bieten Unternehmen auch eine Reihe von Vorteilen: Zum einen führt der ressourcensparende Umgang mit Materialien zu erheblichen Kosteneinsparungen.
Zum anderen sind umweltschonende Produkte und Produktionsbedingungen ein wichtiger Marketingeffekt. Darüber hinaus ist das Umweltengagement eines Unternehmens heutzutage auch ein Entscheidungskriterium für Fachkräfte, sich für oder gegen ein Unternehmen zu entscheiden.
Betrieblicher Umweltschutz ist ein Querschnittthema, der alle Bereiche - von der Beschaffung über Verwaltung und Produktion bis hin zum Vertrieb - betrifft. Um ein aufeinander abgestimmtes Umweltmanagementsystem aufzubauen, ist daher eine umfassende Beratung sinnvoll, der es gelingt, Umweltschutzpotenziale auszuloten, die sich durch eine ressourcenschonende Warenbeschaffung, Produktionstechnik, Vertrieb sowie umweltbewusstes Mitarbeiterverhalten ergeben können.
Umweltschutzberatungen sollen die Unternehmen in die Lage versetzen, den gestiegenen Umweltbelastungen und einem erhöhten Umweltbewusstsein durch wirtschaftliche, technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen. Für die spezifischen Umweltprobleme sollen dem Unternehmen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Gegenstand einer förderfähigen Umweltschutzberatung ist eine umfassende Beratung zu folgenden Themen:
- Wasser / Abwasserreinhaltung
- Bodenschutz / Abfallbeseitigung
- Lärmschutz und Luftreinhaltung
- Einsatz moderner technischer Lösungen zum Umweltschutz
Zu einer förderfähigen Beratungsleistung gehören im Wesentlichen folgende Aspekte:
- Bestandsaufnahme der vom Betrieb ausgehenden umweltrelevanten Außenwirkungen,
- Ermittlung der Schwachstellen unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Anforderungen,
- Entwicklung konkreter Verbesserungsvorschläge zur Beseitigung der festgestellten Mängel mit Darstellung der verfahrenstechnischen Alternativen einschließlich Kosten, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung sowie einer Anleitung zu ihrer Umsetzung.
Von der Förderung ausgenommen sind Energieeinspar- bzw. -effizienzberatungen.
