Unternehmensübergabe
Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze zu erhalten ist Ziel der Förderung von Beratungen zur Unternehmensübergabe. Damit dieser Übergang reibungslos funktioniert, ist eine Vielzahl von Faktoren zu bachten, die im normalen unternehmerischen Alltag bisher keine Rolle spielten. Hierbei können Unternehmensberater unterstützen. Beraten werden kann das zu übergebende Unternehmen zu allen Fragen des Übergangs:
- wer kann oder soll die Firma fortführen (Familie, Dritte)
- wie wird die Belegschaft auf den Übergang vorbereitet
- wie wird der Kundenstamm gehalten
- welche Aspekte sind zu beachten (Arbeitsverträge, Pensionszusagen, Rechte/Eintragungen u. s. w.)
- wie wird der Nachfolger eingeführt und eingearbeitet
- welche Übergangsregelungen sollen getroffen werden
- wie wird der Abnabelungsprozess vollzogen.
Die Kaufpreisermittlung oder Fragen zur Altersabsicherung des Betriebsinhabers können hierbei ebenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden, dürfen aber nicht überwiegen.
Nicht gefördert werden können jedoch Beratungen für den Übernehmer, da damit erfahrungsgemäß eine Existenzgründungsberatung verbunden ist, die mit diesen Richtlinien nicht gefördert werden kann. Ebenfalls nicht als Nachfolgeberatung förderfähig sind Betriebsabspaltungen.
