Registrierung
Voraussetzungen für die Registrierung und Freischaltung als Berater/in
In die BAFA-Beraterdatenbank können nur Beratungsunternehmen aufgenommen werden, die in einem Antrag auf Förderung einer Beratung als durchführende(r) Berater / -in aufgeführt werden. D. h., das Beratungsunternehmen wird vom Antragsteller im Antrag angegeben.
Eine Registrierung ohne dass ein Antrag vorliegt, ist nicht möglich.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Abgeschlossener und abgerechneter Beratungsauftrag, der von Ihrem beratenen Unternehmen zur Förderung eingereicht wurde.
- Automatische Zusendung eines Links zum Download der Registrierungssoftware.
- Installation der Registrierungssoftware auf Ihrem Rechner und selbstständige Vergabe der Benutzerkennung.
- Ausfüllen und Abspeichern des Beraterprofils und der Umsatzaufteilung.
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Einscannen und Hochladen von:
- unterschriebener Beratererklärung
- Lebenslauf
- Nachweis zur Qualitätssicherung gemäß Merkblatt (Vorlage bis spätestens 30. Juni 2012)
- Gewerbeanmeldung, HR-Auszug, Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag
- Freischaltung durch das BAFA, vorbehaltlich der Prüfung von Anträgen.
Voraussetzungen für die Registrierung und Freischaltung als Veranstalter/-in
In die BAFA-Veranstalterdatenbank können nur Beratungs- oder Schulungsunternehmen aufgenommen werden, die einen Antrag auf Förderung einer Schulungsmaßnahme stellen und somit als durchführende(r) Veranstalter / -in in Erscheinung treten.
Eine Freischaltung Ihrer Veranstaltungsdaten sowie die Veröffentlichung der geplanten Seminare in der Seminarübersicht wird erfolgen, wenn die Angaben in Ihrem Profil und Veranstalterbogen positiv überprüft wurden. Diese Freischaltung ist vorbehaltlich der Prüfung der Anträge, in denen Sie als Veranstalter auftreten.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Installation der Registrierungssoftware auf Ihrem Rechner und selbstständige Vergabe der Benutzerkennung.
- Ausfüllen und Abspeichern des Veranstalterprofils und der Umsatzaufteilung.
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Einscannen und Hochladen von:
- unterschriebener Veranstaltererklärung
- Lebenslauf
- Nachweis zur Qualitätssicherung gemäß Merkblatt (Vorlage bis spätestens 30. Juni 2012)
- Gewerbeanmeldung, HR-Auszug, Vereinssatzung, Gesellschaftsvertrag oder Referenzen
- Freischaltung durch das BAFA, vorbehaltlich der Prüfung von Anträgen.
