Antragsfrist und Antragstellung
Antragsteller/-in ist die durchführende Veranstalterin bzw. der Veranstalter. Auf dem Veranstalterprofil bestätigt sie/er alle antragsrelevanten Angaben. Das Veranstalterprofil ist lokal auf dem Rechner gespeichert. Alle künftigen Anträge müssen über dieses Profil abgewickelt werden. Für die Aktualität der Daten auf dem Profil sowie die hier gemachten Angaben ist die Veranstalterin oder der Veranstalter voll verantwortlich.
Der elektronische Antrag ist spätestens 1 Monat nach Abschluss der Veranstaltung oder des Workshops über die zur Verfügung gestellte Antragssoftwar einer Leitstelle zu übersenden. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und -verbände der Wirtschaft und werden als sog. Verwaltungshelfer tätig. Die Leitstelle kann frei ausgewählt werden. Sie prüft die Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung an das BAFA weiter.
Andere Formulare oder das bisherige Formular sowie unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen elektronisch beizufügen:
Bei Workshops:
- Einladung
- erarbeitete Businesspläne
- eine unterschriebene Teilnehmerliste (Anlage 3)
- eine Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
- ausgefülltes ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6)
Erfolgskontrollen sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Bei Veranstaltungen:
- Einladung und Programm
- aussagefähiger Bericht über Zielsetzung, Verlauf und Ergebnisse
- eine unterschriebene Teilnehmerliste (Anlage 3)
- eine Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4)
- Erfolgskontrollen (Anlage 5)
- ausgefülltes ESF-Teilnehmerstammblatt (Anlage 6)
Der Veranstalter muss bei allen Teilnehmenden aus Unternehmen eine De-minimis-Abfrage durchführen. Das Ergebnis ist in der dafür vorgesehenen Spalte der Teilnehmerliste (Anlage 3) einzutragen.
Diese Unterlagen sind in Papierform (im Original) bis zum 31.12.2025 vom Antragsteller aufzubewahren und auf Nachfrage den Prüfungsinstanzen vorzulegen.
