Art und Höhe
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Veranstaltungskosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Abrechnung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen.
Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden. Je Veranstaltungstag müssen mindestens 3 Stunden Seminar abgehalten werden.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung, die Veranstaltung kann auch länger dauern. Der Höchstzuschuss beträgt 1.200 Euro für 24 Stunden.
Voraussetzung ist u. a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) je begonnenem Sechs-Stunden-Block Teilnahmegebühr bezahlt und eine Erfolgskontrolle sowie ein Teilnehmerstammblatt ausfüllt. Die Kostendeckungslücke ist anhand einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit Hilfe der Anlage 4 (Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten) nachzuweisen.
Bei Workshops beträgt der Zuschuss 300 Euro je Teilnehmenden. Die Teilnahmegebühr, die von jedem Teilnehmer selbst zu entrichten ist, muss mind. 150 Euro je Teilnehmenden betragen. Zeitliche Vorgaben gibt es hierbei nicht.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Der Zuschuss wird für Teilnehmerinnnen und Teilnehmer aus Unternehmen als De-minis-Beihilfe gewährt.
