Veranstaltungen
Förderfähige Informations- und Schulungsveranstaltungen sind Seminare mit 7 bis 20 Teilnehmenden zur Vorbereitung oder Begleitung einer Existenzgründung sowie zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlere Unternehmen sowie der Freien Berufe. Zielgruppe sind Existenzgründerinnen, Existenzgründer, Unternehmerinnen, Unternehmer, freiberuflich Tätige sowie Führungs- und Fachkräfte.
Gefördert werden Veranstaltungen zu allen oder auch einzelnen Aspekten der Existenzgründung sowie zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, organisatorischen, personellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen der Führung eines Unternehmens (siehe auch Beratungsthemen).
Diese Seminare können als offene Seminare oder auch innerhalb eines einzelnen Unternehmens (Inhouse-Seminare) durchgeführt werden. Darüber hinaus sind auch Erfa-Tagungen förderfähig. Dies sind auf Dauer angelegte Zusammenschlüsse von Unternehmen zum gemeinsamen Erfahrungstausch.
Beispiele geförderter Seminare
- zur Existenzgründung (z. B. zu Themen wie Unternehmerperson, Unternehmenskonzept, Marketing, Rechtsform, Anmeldung, Steuern, Standort, Personal, Versicherung, Finanzierung)
- zur Leistungssteigerung (z. B. zu Themen wie Controlling, Marketing, Personal, Kundenakquise, Konfliktmanagement, Mitarbeitermotivation, Rhetorik, Mitarbeiterführung)
- zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagements
- zu allen Fragen, die sich für ein Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergeben (z. B. zu Themen wie Abfallbeseitigung, Wasserreinhaltung, Bodenschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung)
- zum Arbeitsschutz
- zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z. B. Themen wie Arbeitszeitmodelle, Möglichkeiten von Telearbeit, Kinderbetreuung)
- zu allen Fragen von Gründerinnen und Unternehmerinnen zur Gründung und Unternehmensführung
- zu allen Fragen von Personen mit Migrationshintergrund zur Gründung und Unternehmensführung
- zu Maßnahmen der besseren Integration von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb (z. B. zu Themen wie der Einführung einer "Willkommenskultur" im Unternehmen)
- zu Fragen der Fachkräftesicherung durch demografieorientierte Maßnahmen (z. B. zu Themen wie bedarfsgerechte Austrittsmodelle, Ausbildungs- und Patenmodelle für Jüngere)
- zu allen Fragen der Einführung von Compliance-Maßnahmen im Unternehmen (z. B. zu Themen wie Schutz vor rechtswidrigen Taten von Mitarbeitern oder durch Dritte; Einführung eines Wertemanagements)
- zu Fragen der Unternehmensnachfolge
Nicht förderfähig sind Veranstaltungen (auszugsweise)
- bei denen die vorgegebenen Teilnehmerzahlen unter- oder überschritten wird
- deren Zweck auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist (Neutralität)
- die über allgemeinbildende Themen informieren oder der individuellen beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen
- deren Teilnehmerinnen oder Teilnehmer selbst unternehmensberatend oder schulend tätig sind bzw. werden wollen
- in denen eigene Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Veranstalters oder Familienangehörige im Sinne des § 11Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (vgl.. Merkblatt "Angehörige")
- die im Ausland stattfinden
- deren Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus Unternehmen stammen, die nicht die EU Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen sowie aus Unternehmen stammen oder zu Inhalten geschult werden, die gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 ausgeschlossen sind
- die auf Teilnehmer aus Unternehmen gerichtet sind, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurden
