Workshops
Workshops im Sinne der Richtlinie sind Gruppenveranstaltungen für Existenzgründerinnern und Existenzgründer, Unternehmerinnen und Unternehmer mit mindestens 4 und höchstens 6 Teilnehmern. Im Rahmen dieser Workshops muss mit jeder Teilnehmerin bzw. jedem Teilnehmer ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben werden. Der Businessplan besteht aus einer Beschreibung der Unternehmerperson und der Unternehmensidee, Markt und Wettbewerb, Marketing und Vertrieb, Unternehmensform, Finanzplan, Risikobewertung und Alternativszenarien.
Nicht förderfähig sind Workshops (auszugsweise):
- bei denen die vorgegebenen Teilnehmerzahlen unter- oder überschritten wird
- deren Zweck auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist (Neutralität)
- deren Teilnehmerinnen oder Teilnehmer selbst unternehmensberatend oder schulend tätig sind bzw. werden wollen
- in denen eigene Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter des Veranstalters oder Familienangehörige im Sinne des § 11Absatz 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (vgl. Merkblatt „Familienangehörige“)
- die im Ausland stattfinden
- deren Teilnehmerinnen / Teilnehmer aus Unternehmen stammen, die nicht die EU Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen sowie aus Unternehmen stammen oder zu Inhalten geschult werden, die gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 ausgeschlossen sind
- die auf Teilnehmer aus Unternehmen gerichtet sind, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurden
